Arbeitsschutzkleidung im Handwerk - wer braucht was?

Was sind die Aufgaben der Berufsgenossenschaften? Die meisten der über 40 Millionen bei den Berufsgenossenschaften versicherten Personen denken da in erster Linie an die ambulante oder stationäre Behandlung nach einem Arbeitsunfall oder einer durch die Arbeit verursachte Erkrankung und deren Kostendeckung. Sicher ist dies auch ein Teil der Genossenschaftsaufgaben, doch im Vordergrund steht bei allen 12 Berufsgenossenschaften in Deutschland die Unfallverhütung und die Verhinderung von Berufskrankheiten.

 In diesem Rahmen verordnen die Berufsgenossenschaften ihren Versicherten verbindlich das Tragen von Arbeitsschutzkleidung während der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten. Die PSA, die persönliche Schutzausrüstung für den oder die jeweilige Mitarbeiterin und gemäß der festgestellten Arbeitsplatzgefährdung, muss vom Arbeitgeber entgeltlos zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitgeber trägt auch die Verantwortung dafür, dass die PSA tatsächlich getragen wird. Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, die sich nicht an die Anordnung zum Tragen der PSA hält, kann nach entsprechend erfolgten Abmahnungen gekündigt werden. Im anderen Fall drohen dem Arbeitgeber Geldbußen und im Schadensfall sogar Haftstrafen bis zu einem Jahr.

Berufsübergreifende PSA für Handwerk und Industrie

Bei den meisten Arbeitsunfällen sind entweder der Kopf, die Hände oder die Füße in Mitleidenschaft gezogen. Dementsprechend besitzt der Schutz dieser Körperteile die höchste Priorität.

Der Kopf, der wichtigste und auch meist geschützte Körperteil

Das Denken genauso wie fast alle Sinneswahrnehmungen, sehen, hören, riechen, schmecken, erfolgen im oder durch den Kopf.  Dementsprechend kann die PSA oder die Arbeitsschutzkleidung sehr umfangreich sein und aus folgenden Teilen bestehen:

  • Schutzhelm
  • Schutzbrille
  • Atemschutzmaske
  • Gehörschutz

 Die genaue Definition der Teile ergibt sich durch die Arbeitsplatzbeschreibung. Ein Schweißer etwa benötigt statt einer einfachen Schutzbrille einen Schweißhelm, der sein Gesicht vor Verbrennungen schützt. Die Filterwirkung der Atemschutzmaske bestimmt sich durch die am Arbeitsplatz entstehenden Gase. Der Gehörschutz ist den entstehenden Lärmemissionen angepasst. Auch Schutzhelme müssen den jeweiligen Anforderungen entsprechen, die da nicht einfach nur herabfallende Teile sein können. 

Unsere Hände, kein Körperteil ist mehr gefährdet

In den Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften sind die Hände mit einem Anteil von gut 40 % die klaren Spitzenreiter. Es sind zwar überwiegend nur kleinere Schnitt- oder Schürfwunden, aber oft wären diese Verletzungen vermeidbar gewesen, wenn die entsprechende Schutzausrüstung getragen worden wäre. Gemeint sind natürlich Arbeitsschutzhandschuhe. Auch hier gilt die jeweilige Arbeitsplatzgefährdung, der die Arbeitsschutzhandschuhe entsprechen müssen. Dazu bestehen Prüfungskriterien bezüglich mechanischer oder thermischer Gefährdungen. In einer Fleischerei etwa muss der Mitarbeiter beim Zerlegen oder Entbeinen durchstichfeste und schnittfeste Handschuhe tragen.  Mitarbeiter einer Gießerei müssen beim Abstich, dem Abguss oder dem Transport geschmolzenen Metalls Handschuhe tragen, die auf ihr Brennverhalten geprüft sind und Kontaktwärme, konvektiver Hitze, Strahlungswärme sowie großen Mengen flüssigen Metalls eine bestimmte Dauer widerstehen können. Es gibt aber auch Tätigkeiten in Handwerk und Industrie, in denen der Arbeitsschutzhandschuh kontraproduktiv ist. Beispielsweise bei Arbeiten mit einer Standbohrmaschine. Der schnell rotierende Bohrer könnte einen der Finger des Handschuhs erfassen und so heftig von der Hand reißen, dass zumindest eine Verstauchung die Folge ist. 

Die Füße, zweiter Platz im Unfall-Ranking

Bezüglich der Anzahl an Verletzungen befinden sich die Füße zwar auf dem zweiten Platz, bezüglich der Schadenswirkung sind sie die Spitzenreiter. Das Problem ist einfach erklärt: Mit einer verletzten Hand sind zwar Einschränkungen in der Handlungsfähigkeit gegeben, aber lange nicht so gravierend wie beim Fuß. Gerade für Handwerker/innen ist ein funktionierender Gehapparat unumgänglich. Arbeitsschutzschuhe werden in Klassen unterteilt, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen. Übrigens kann dies sogar Mitarbeiter der Verwaltung betreffen, die zum Beispiel nur über die Werkstatt oder die Werkhalle zu ihrem Büro gelangen. Besteht in diesen Räumlichkeiten die Pflicht zum Tragen von Arbeitsschutzschuhen und meist auch eines Schutzhelmes, gilt dies ebenso für die Büromitarbeiter.

Der allgemein genutzte Begriff für Arbeitsschutzschuhe ist der „Stahlkappenschuh“. Die Stahlkappe, die in modernen Arbeitsschutzschuhen durch leichte, aber hochfeste Kunststoffe ersetzt ist, besitzt bei allen Klassen Gültigkeit. Kurz gesagt, ein Schuh ohne Zehenschutz ist ist nicht wirklich ein Arbeitsschutzschuh. Es gibt aber noch weitere Kriterien, die wiederum der Arbeitsplatzgefährdung entsprechen. Das sind unter anderem:

  • Fersenschutz
  • Durchtrittsichere Sohle
  • Säure- und Laugenfeste Sohle
  • Wasserdichtigkeit
  • Rutschfestigkeit
  • Brandschutz
  • Leitfähigkeit
  • Schnittfestigkeit
  • Öl- und Benzinresistenz

Insgesamt werden die 7 Schutzklassen bei Arbeitsschutzschuhen von insgesamt 20 Zusatzanforderungen begleitet, deren jeweilige Anwendung durch die Anforderungen am Arbeitsplatz bestimmt sind.

Arbeitsschutzschuhe gibt es in den verschiedensten Ausführungen, vom Stiefel über den knöchelhohen Schnürschuh bis zum Halbschuh und sogar Sandalen sind möglich. 

Arbeitsschutzkleidung für den Körper

Es ist keineswegs Jacke wie Hose, wie die Arbeitsschutzkleidung gestaltet ist. Auch hier besteht die Anpassung an den jeweiligen Arbeitsplatz, aber auch Traditionen des Handwerks spielen mit hinein. So etwa bei der Farbgebung:

Blau = Metallberufe / Elektrohandwerk

Schwarz = Zimmermänner / Tischler / Schreiner / Dachdecker

Braun / Ocker = Gas-Wasser-Heizung

Weiß = Bäckerhandwerk

Blauweiß fein kariert = ursprünglich Köche und Metzger

Arbeitsschutzkleidung für Tätigkeiten im öffentlichen Raum, aber auch auf Betriebshöfen oder Freiflächen von Unternehmen ist zusätzlich mit Reflektoren auszustatten, um speziell Fahrzeugführer vor Fußgängern zu warnen. Ebenso muss die Arbeitsschutzkleidung der jeweiligen Witterung angepasst sein. Die Kleidung sollte eng anliegend sein, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Die Ärmelbünde wie auch die Hosenbünde dürfen nicht weit geschnitten sein, um deren Erfassung durch rotierende Maschinenteile zu vermeiden. Eine Ausnahme hiervon findet sich bei bestimmten Handwerkstrachten, etwa der Zimmermannstracht mit weit geschnittenem Bund der Hose. Hier besteht aber auch kaum die zuvor beschriebene Gefahr.  

Eine Ausnahme von der herkömmlichen Arbeitsschutzkleidung findet sich ebenso bei Forstarbeitern/innen, jedoch im umgekehrten Sinne durch erhöhten, zusätzlichen Arbeitsschutz. Deren Hosen und Jacken besitzen einen Schnittschutz gegen das Eindringen eines Sägeblattes von einer Motorsäge. Sonderformen bei der Arbeitsschutzbekleidung kommen im Weiteren in Arbeitsbereichen mit sehr hohen und sehr tiefen Temperaturen vor, etwa an Hochöfen oder im Tiefkühllager.

Wir von Fradashop wünschen viel Spaß

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